Reiten im Gelände
Reiten im Gelände © Benkert

Regeln für das Reiten im Gelände

Das Reiten im Gelände ist ein wichtiger Bestandteil der reiterlichen Grundausbildung. Voraussetzung dafür ist neben der Sattelfestigkeit des Reiters auch das zum Reiter passende Pferd. Ein unerfahrener Reiter sollte keinesfalls mit einem ebenso unerfahrenen, jungen Pferd ausreiten. Als Gast in der Natur muss sich ein Reiter stets so verhalten, dass er sich keine Gegner schafft, sondern Freunde gewinnt. Nur wenige Reiter haben das Glück das Reitgelände direkt vom Reitstall aus erreichen zu können, ohne befahrene Straßen überqueren zu müssen. Es ist unabdingbar die Grundregeln für das Verhalten im Gelände zu beherrschen, um Gefahren und Risiken so weit wie möglich zu mindern.


Pferde, die mit weniger routinierten Reitern ins Gelände geritten werden, müssen täglich hinreichend Bewegung haben und an den Straßenverkehr gewöhnt sein, da es sonst zu unfallträchtigen Situationen kommen kann. Um Spannungen zu vermeiden und um nachzugurten, sollten die Pferde vor dem Ausritt in der Bahn einige Zeit gelöst werden.
Der Reiter muss eine splittersichere Sturzkappe mit Drei- oder Vierpunktbefestigung sowie korrektes Schuhwerk (Stiefel oder Stiefeletten) tragen. Sattel und Zaumzeug müssen vor jedem Ausritt aus Sicherheitsgründen auf Zustand und Eignung kontrolliert werden.

Unerfahrene Reiter sollten niemals allein ins Gelände reiten. Die Begleitung einer erfahrenen Person oder eines "Berittführers" ist in jedem Falle notwendig.

Betonierte oder geteerte Straßen und Wege sollten wegen der Rutschgefahr und zur Schonung der Pferdebeine nur im Schritt beritten werden. Zur Vermeidung von Schäden müssen Gräben, Böschungen, Fuß-, Wander-und Radwege gemieden werden, ebenso wie durch Regenfälle oder Frostaufbrüche weich gewordene Wege. Das Tempo muss der Situation und den Geländegegebenheiten angepasst sein. Beim Begegnen mit Spaziergängern, Radfahrern, Reitern oder Kraftfahrern muss zum Schritt durchpariert werden.

Reiten im Gelände
Reiten im Gelände © Benkert

Gangart und Tempo richten sich beim Ausritt auf Wegen in Feld und Wald nach folgenden Kriterien:


  • Beschaffenheit der Wege,
  • Witterungsverhältnisse,
  • Übersichtlichkeit des Geländes,
  • Ausbildungsstand der Reiter,
  • Ausbildungsstand der Pferde.

Sollten durch das Reiten unvorhergesehene Schäden in der Natur entstanden sein, müssen diese sofort beim Grundeigentümer gemeldet werden, um einen entsprechenden Schadensersatz zu vereinbaren.

Für die Verständigung der Gruppe während eines Ausrittes und zur Orientierung für die übrigen Verkehrsteilnehmer werden folgende Handzeichen vom Anfangsreiter gegeben, die dann von den nachfolgenden Reitern weitergeleitet werden:


  • Die für längere Zeit hocherhobene Hand bedeutet: Durchparieren zum Schritt bzw. zum Halten.
  • Mehrfaches kurzes Hochheben der Hand bedeutet: Aufschließen, Antraben oder Angaloppieren nach einer entsprechenden Vorankündigung des Berittführers.
  • Richtungsänderungen auf öffentlichen Straßen und Wegen werden mit dem jeweils ausgestreckten linken oder rechten Arm gegeben.Der Schlussreiter gibt das gleiche Zeichen zur Unterrichtung der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Die Reiter können, wenn es die Wegbreite und der sonstige Verkehr zulassen, zu zweit nebeneinander mit Zwischenräumen von ca. 2-3 Metern Schritt reiten.
Nach mehreren Trab- und Schrittreprisen, in denen sich die Pferde vermehrt gelöst haben, wird der erste Galopp geritten.
Jeder Ausritt soll dem Training von Reiter und Pferd ebenso dienen, wie der Erholung des Reiters in der Landschaft und dem Wohlbefinden des Pferdes in der freien Natur. An erster Stelle steht aber die Sicherheit für alle Beteiligten. Daher müssen sich die Anforderungen nach dem unerfahrensten Reiter richten.

Besonders im Gelände gilt: „Eine Kette ist nur so stark wie sein schwächstes Glied".

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